Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung der Bedingungen

1.1 Lieferungen, Leistungen und sämtliche Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufträge für zahntechnische Leistungen werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesam­te Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt.

Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Anderenfalls sind Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht in das Vertragsverhältnis einbezogen, selbst wenn diese nicht im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers stehen sollten.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals eine ausdrückliche Einbeziehungsvereinbarung erfolgt.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Vertragszweck wirtschaftlich möglichst nahekommt.

2 Preise

Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der Versandkosten und jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3 Lieferzeit

3.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Lieferzeitenübersicht zur Verfügung, aus der sich die jeweils aktuellen Lieferzeiten der einzelnen Produkte ergeben. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die in der Übersicht angegebenen Lieferzeiten einzuhalten.

3.2 Im Falle von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber im Falle des Vorliegens der übrigen Verzugsvoraussetzungen be­rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4 Versand

4.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person überge­ben worden ist oder zwecks Versendung das Unternehmen des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

4.2 Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in schriftlicher Form wer­den die Lieferungen auf seinen Namen und auf seine Rechnung versichert.

5 Gewährleistung

5.1 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache be­schränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder einem Fehlschlagen der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herab­zusetzen oder vom Vertrag zurück zu treten.

5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

5.3 Der Auftraggeber hat die Arbeiten so­fort nach Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen einge­hend beim Auftragnehmer erfolgen. Neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufü­gen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.

6 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche, ausgenommen für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen sei­ne Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verur­sacht wurde.

7 Arbeitsunterlagen

Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat je­doch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle, Abformungen bzw. Scans. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Mund von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erschei­nen, können daher nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle bzw. Scandaten muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

8 Material- und Zubehörteilstellung

Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelstahl, Zähne etc.) und Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge aufgrund vom Auftraggeber angelieferter, fehlerhafter Materialien und Zubehörteile gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelie­ferten Materialien und Zubehörteile haf­tet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten auf­wendet.

9 Zahlung

9.1 Die Rechnungen sind zahlbar inner­halb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 8 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, berechnet werden.

9.2 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig fest­gestellt ist.

9.3 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber, d.h., Schecks bzw. Wechsel gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

9.4 Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder auf ein von diesem angege­benes Bankkonto erfolgen.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Über derartige Verrechnungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber infor­mieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den Lieferungen vor.

10.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit bezogen auf den Leistungsge­genstand erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

10.3 Bei Zugriffen Dritter – insbesondere von Gerichtsvollziehern – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außer­gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.

10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer ist gemäß § 503 Abs. 2 BGB (vormals § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz) stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.

11  Datenschutz

Der Auftragnehmer ist befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und/oder durch Dritte verarbeiten zu lassen

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers.

12.2 Für den Fall von Streitigkeiten wird – soweit gesetzlich zulässig – die ört­liche Zuständigkeit, der für den Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers zu­ständigen Gerichte vereinbart.

12.3 Nebenabreden haben die Parteien nicht getroffen.

13 Schriftformerfordernis

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für eine Änderung, Aufhebung oder den Verzicht auf das Schriftformerfordernis

14  Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der jeweils unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer vertraglichen Lücke.

Stand 26.02.2020